Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied das die Verwendung von fremden Marken als Keywörter bei Adwords Anzeigen zulässig sei (Beschluss vom 26.2.2008, AZ: 6 W 17/08)! Unter der Voraussetzung das die Werbeanzeige als solches klar erkennbar ist und von der normalen Treffer Liste getrennt angezeigt wird (was bei Adwords Anzeigen immer der Fall ist). Als Problematisch hierbei bleibt nun nur weiterhin die erkennbare Suchmaschinenoptimierung auf Fremde Marken Namen.
Ich würde trotzdem die Finger davon lassen. Ist halt nur ein Gericht. Schau dir die Entscheidungen zu den Foren an. Mal HÜ mal HOT
Eine interessante Entscheidung. Aber ich schließe mich meinem Vorredner an. Brauchst nur mal vor dem LG Hamburg landen und schon bist du im A…