SEO ist eine gewisse “Schöpfungshöhe” nachzuweisen d.h.: Es liegt eine freie Geistige wie auch Kreative Leistung dem Werk zu Grunde (wenn mich mein Semster Recht nicht ganz irrt) Dies beschloss das OLG Rostock am 27.06.2007. Was bedeutet das? Hierbei ging es um einen Suchmaschinen Optimierten Text dessen Vertraglich zugesicherter Hinweis auf die Optimierung vom Webseiten Besitzer entfernt wurde. Doch das Gericht stellte fest das ein optimierter Text Einfluß auf die Positionierung bei Suchmaschinen hat und somit eine persönliche und Geistige Schöpfung im Sinne des UrhG sei. Wo durch einem Optimierten Text ein Urheberschutz zustehen kann!
Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung um die Arbeit der SEO s zu schützen denn nichts ist im Copy & Paste Zeitalter einfacher wie das übernehmen anderer Geistiger Arbeit!