Zoom als Dienst für Online-Meetings, Videokonferenzen, Telefonkonferenzen sowie online Workshops ist in der Nutzung bei vielen Datenschützern nicht ganz unumstritten. Daher empfhielt es sich wenn man Zoom einsetzt das ganze ordentlich zu hinterlegen mit Verarbeitungsverzeichnis sowie der dazu gehörigen ADV – Vertrag zur Datenverarbeitung von Zoom.

Zoom ADV – Vertrag zur Datenverarbeitung oder auch Global Data Processing Agreement (DPA) finden Sie: hier
Wichtig: Wenn Sie die Einladung zu Ihrem Zoom-Video-Call verschicken, weisen Sie auf auf die Verwendung von Zoom hin und verlinken Ihren Zoom Datenschutzhinweis.

weitere Fragen rund um das Thema Zoom ADV

Ist Zoom im EU-US Privacy-Shield

Ja - Zoom hat sich dem EU-US Privacy-Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) untergordnet.

Informationspflicht bei Einladungen zu Zoom Videokonferenzen

In den Einladungsmails sollte deutlich darauf hingewiesen werden das hierbei Zoom verwendet wird und der Datenschutzhinweis zu Zoom oder auch Datenschutz aBschnitt Ihrer Datenschutzerklärung dazu verlinkt werden!

Bild: Von Ink Drop shutterstock Stockfoto-Nummer: 1691467153

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